- Internationaler Zahlungsverkehr
- Flexibler Zugriff per OnlineBanking
- Zahlreiche Leistungen
Geschäftskonto
Zahlungsverkehr professionell abwickeln
Sie gründen ein Unternehmen oder Ihre Firma entwickelt sich immer weiter. Dann brauchen Sie ein Konto, das mithalten kann. Ein Geschäftskonto bietet Ihnen alle Funktionen für den professionellen Zahlungsverkehr im In- und Ausland – online, sicher sowie immer und überall.
Das Geschäftskonto im Überblick
Basis für Vertrauen
Finanzen sind ein wichtiges und auch sensibles Thema zwischen Geschäftspartnern. Daher ist es besonders wichtig, dass der Zahlungsverkehr zuverlässig funktioniert, auch über Ländergrenzen hinweg. Mit dem Firmenkonto Ihrer Volksbank Überherrn eG stehen Ihnen alle Funktionen für Ihren Zahlungsverkehr in Deutschland, im SEPA-Raum und weltweit zur Verfügung.
Jederzeit griffbereit
Selbstverständlich haben Sie per OnlineBanking jederzeit Zugriff auf Ihr Geschäftskonto. Wenn Sie eine Banking-Software in Ihrem Unternehmen verwenden, können Sie zwischen zwei Übertragungsverfahren wählen: Wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr entweder über EBICS oder mit FinTS ab, wenn es um die schnellere Übertragung von größeren Datenmengen geht.
Weitere Vorteile des Firmenkontos
- Für Gründer, Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige
- Bargeld beschaffen – bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken an rund 14.700 Geldautomaten in Deutschland meist kostenlos
- Kontoauszüge drucken – bundesweit an zahlreichen Kontoauszugsdruckern
- Elektronische Kontoauszüge ziehen – jederzeit im OnlineBanking
- Finanziellen Spielraum nutzen – mit dem Betriebsmittelkredit
- Lohn- und Gehaltszahlungen abwickeln
Konto eröffnen
Besuchen Sie uns in unserer Geschäftsstelle, um Ihr Geschäftskonto zu eröffnen.
Banking-Software zu Ihrem Geschäftskonto
Bankgeschäfte mittels Banking-Software mit EBICS und FinTS
Als Geschäftskonto-Inhaber stehen Ihnen bei der Nutzung einer Banking-Software zwei Übertragungsverfahren für das OnlineBanking zur Verfügung.
EBICS
- Verfahren für alle Bankkonten ("multibankfähig")
- Schnelle Übertragung auch großer Datenmengen
- Standortunabhängige Freigabe von Aufträgen
- Euro-Überweisung und Euro-Lastschrift möglich
FinTS (ehemals "HBCI")
- Verschlüsselte Übertragung über das Internet
- Legitimation per TAN und elektronische Unterschrift
- Euro-Überweisung möglich
Bankgeschäfte mittels PIN-TAN-Verfahren
Das Verfahren mit Persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummer (TAN) ist eine bewährte Methode, mit der Sie im OnlineBanking Aufträge erteilen können. Mit dem PIN-TAN-Verfahren erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte online direkt über unsere Website auf unserer Online-Banking-Plattform. Eine eigene Software brauchen Sie dafür nicht.
Bankgeschäfte mittels Banking-App
Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte, wann und wo Sie wollen. Mit unserer Banking-App haben Sie Ihre Finanzen im Griff – und in der Hosentasche. Egal ob unterwegs, in Ihrer Firma oder zu Hause, mit den mobilen Services greifen Sie jederzeit auf Ihr Konto zu.
Elektronischer Kontoauszug im OnlineBanking
Profitieren Sie beim OnlineBanking von einem Plus an Komfort und Sicherheit: In dem gesicherten elektronischen Postfach auf der Online-Banking-Plattform erhalten Sie automatisch in einem festgelegten Rhythmus Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse und Nachrichten von Ihrer Volksbank Überherrn eG. Sollten Sie buchführungspflichtig sein und den elektronischen Kontoauszug für Ihr Rechnungswesen nutzen, unterliegt dieser handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Sie sollten sich bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe informieren, was im Falle des Bezugs von elektronischen Dokumenten, wie zum Beispiel Kontoauszügen, zur Erfüllung dieser Pflichten zu beachten ist. Verknüpfen Sie den elektronischen Kontoauszug direkt mit Ihrer Buchhaltung, um beispielsweise den Abstimmungsaufwand in der Debitorenbuchhaltung zu reduzieren.
Weitere Leistungen zu Ihrem Konto
Erfolgreicher Zahlungsverkehr – deutschlandweit und grenzüberschreitend
Ein reibungsloser Zahlungsverkehr – auch über Landesgrenzen hinaus – ist Voraussetzung für gute Geschäftsbeziehungen. Für alle Zahlungen
- im Inland,
- in EU- und EWR-Staaten und
- in sogenannte Drittstaaten
können Sie seit Anfang 2008 die SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen, die in der EU nunmehr Standard sind.
Für alle Zahlungen im internationalen Zahlungsverkehr,
- die in Länder außerhalb der EU und des EWR gehen,
- die in Schweizer Franken (CHF) in die Schweiz gehen,
- deren Überweisungsbetrag nicht in Euro angegeben wird,
- bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden oder
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen
unterstützen wir Sie.
Finanzieller Spielraum für Ihr Unternehmen
Ergänzend zu Ihrem Geschäftskonto erhalten Sie mit einem Betriebsmittelkredit finanziellen Spielraum. Damit können Sie einfach Waren, Rohstoffe oder Vorräte finanzieren. Ebenso können Sie Skontovorteile konsequent ausnutzen. Bei der Kontoeröffnung prüfen wir auf Wunsch gerne Ihren Antrag für einen Betriebsmittelkredit.
Lohn- und Gehaltszahlungen abwickeln
Führen Sie die Lohn- und Gehaltszahlungen über Ihr Geschäftskonto termingerecht aus, unabhängig davon, bei welcher Bank Ihre Mitarbeiter sind.
Häufige Fragen zum Geschäftskonto
EBICS steht für Electronic Banking Internet Communication Standard. EBICS überträgt Daten besonders schnell, ist multibankenfähig und kann auch große Datenmengen übertragen. Mit EBICS können Aufträge unabhängig vom Standort freigegeben werden.
FinTS steht für Financial Transaction Services Standard, ein Standard für den Betrieb von OnlineBanking. FinTS ist eine Weiterentwicklung von HBCI (Homebanking Computer Interface).
Zur Eröffnung eines Firmenkontos benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Gewerbeanmeldung oder aktuellen Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste,
- Wirtschafts-ID/Steueridentifikationsnummer,
- einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister (bei juristischen Personen).
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Bei abweichenden Angaben müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.