Umstellung auf Loseblatt-Sparbücher

Was sind Loseblatt-Sparbücher?

Das Loseblatt-Sparbuch ist die moderne Form des alt bekannten Sparbuchs. Die „Sparurkunde" ist nicht mehr das gebundene Sparbuch sondern der Sparkontoauszug.

Sie werden über Ihre Umsätze bequem und einfach über einen Kontoauszug informiert. Diesen Auszug erhalten Sie je nach Wunsch entweder mit Ihrer girocard am Kontoauszugsdrucker oder elektronisch in Ihr ePostfach. Haben Sie weder eine girocard noch ein ePostfach werden die Sparkontoauszüge zu Ihnen nach Hause versendet.

Grund der Umstellung

Der Sparbuchdruck und damit verbunden auch die gebundenen Sparbücher werden in Zukunft nicht mehr von unserem Rechenzentrum unterstützt. Daher behält sich unser Rechenzetrum vor, gebundene Sparbücher ab einem bestimmten Zeitpunkt abzuschaffen. Daher werden bereits jetzt alle Sparbücher sukzessive auf Loseblatt umgestellt.

Darüber hinaus sind Sparkonten als gebundenes Sparbuch nicht mehr zeitgemäß und verhindern ein effizientes arbeiten in der Bank. Loseblatt-Sparkonten bieten dagegen eine Vielzahl von Vorteilen für Sie als Kunde sowie für uns als Bank.

Vorteile und Nutzen von Loseblatt-Sparbüchern

  • Information über die Umsätze einfach und bequem per Kontoauszug
  • Wegfall der Nachträge und der Nachtragbearbeitung
  • bequem und einfach Geld abheben am Geldautomaten mit der girocard (maximal 2.000€ pro Monat)
  • Umbuchungen von Sparkonten bequem per OnlineBanking von zu Hause aus tätigen (maximal 2.000€ pro Monat)
  • Sparbücher gehen nicht mehr verloren
Über welchen Betrag kann ich monatlich verfügen?

Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Überherrn eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.



Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Überherrn eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Von welchen Sparkonten können Umbuchungen per OnlineBanking und Verfügungen am Geldautomaten getätigt werden?

Umbuchungen im OnlineBanking sind nur von zahlungsverkehrsfähigen Sparkonten (GAB 250) mit der Urkundenform 'Lose-Blatt-Sparbuch' und einer Laufzeit von drei Monaten/90 Tagen möglich.
Umbuchungen im OnlineBanking sowie Verfügungen am Geldautomaten von Lose-Blatt-Sparkonten sind grundsätzlich nur innerhalb des VZ-freien Betrags (2.000€ im Monat) oder bis zum Mindestsaldo (5€) der Spareinlage zugelassen
Umbuchungen und Verfügungen von Sondersparformen sind nicht möglich.

 

1 Es gelten die allgemeinen Sparbedingungen.